AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Innoceed Beratung für Wachstum und Profitabilität Dr. Walter – nachfolgend Innoceed genannt – mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Innoceed schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Innoceed als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Innoceed ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Innoceed in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von Innoceed / Mitwirkung des Kunden
(1) Innoceed erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, wobei Rechtsberatung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Innoceed dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Innoceed lediglich den Erfolg bestimmter Beratungsmaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein Erfolg von Innoceed nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Innoceed alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Kunden bekannt werden.
(3) Auf Verlangen von Innoceed hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
(4) Zusätzlich zu (1) und (2) hat der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Innoceed, bleibt der Vergütungsanspruch von Innoceed unberührt.
(5) In Bezug auf die von Innoceed zu erbringenden Beratungsdienstleistungen gegenüber steht Innoceed ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Innoceed und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Innoceed zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Innoceed und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Innoceed das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Innoceed angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Innoceed erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit Innoceed via Telefon / Skype / Zoom oder ähnlichen ist in Bezug auf die Bezahlung unserer Dienstleistungen gegebenenfalls die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Vertragsschlusses unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: [email protected].
Dazu ist folgendes Muster vom Kunden zu verwenden:
Ich ermächtige Innoceed Beratung für Wachstum und Profitabilität Dr. Walter, Pennickental 23, 07749 Jena und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Innoceed Beratung für Wachstum und Profitabilität Dr. Walter, Am Geißberg 15, 07749 Jena und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) Innoceed stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrift-Einzug (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Innoceed zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Der Kunde räumt Innoceed gegenüber das Recht ein, ihn werblich als „Partner“ oder "Kunde" zu bezeichnen, in diesem Zusammenhang das Logo sowie den Unternehmensnamen des Kunden zu verwenden, sowie den Kunden als Referenz aufzurufen.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Innoceed beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Innoceed eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Innoceed vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Innoceed sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Innoceed in Verzug, ist Innoceed berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Innoceed wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
(1) Innoceed wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Innoceed ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Innoceed bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Innoceed innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Innoceed gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Innoceed unberührt.
(4) Wenn Innoceed Kontakte bzw. Leads an den Kunden vermittelt, zur Verfügung stellt bzw. weiterleitet, so obliegt die rechtliche Prüfung zur Verwendung der Kontakte bzw. Leads dem Kunden. Innoceed berät in diesem Zusammenhang nur im Sinne der vertrieblich höchsten Erfolgsaussichten und nicht im rechtlichen Sinne. Hier muss der Kunde selbst für rechtliche Beratung sorgen.
(5) Innoceed bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Innoceed (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Innoceed zu wahren. Innoceed ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Innoceed innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von Innoceed abzuwerben.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Innoceed zur Verfügung gestellten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der überlassenen Inhalte ist strengstens untersagt.
(2) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von Innoceed auf dessen Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
(3) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
§ 10 Haftung
(1) Innoceed haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Innoceed nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Innoceed nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Weiterhin haftet Innoceed nicht für Abmahnungen oder andere rechtliche Konsequenzen, die der Kunde im Rahmen seiner eigenen vertrieblichen Tätigkeit zu tragen hat, während Innoceed ihn berät. Das gilt in gleichem Maße, falls Innoceed einzelne vertriebliche Prozesse für den oder im Namen des Kunden ausführt. Innoceed bietet keinerlei Rechtsberatung und daraus entstehende Ansprüche an.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Innoceed nicht.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an Innoceed die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt Innoceed von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Innoceed hat diese Verstöße allein zu verantworten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Innoceed maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Innoceed. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Innoceed.
AGB Stand: 15.05.2026